Sonderkündigungsrecht Telefonvertrag bei Umzug


Durch die Aktualisierung des Telekommunikationsgesetzes -kurz TKG- hat der Gesetzgeber erstmals in § 46 TKG ein spezielles Sonderkündigungsrecht im Fall des Umzugs geschaffen.

Wer seinen Wohnsitz wechselt hat einen zunächst einen Anspruch auf Mitnahme des Telefonanschlusses zu den gleichen Konditionen wie am alten Wohnort sofern der TK-Anbieter diese Leistung am neuen Wohnort anbietet. Ein Neubeginn der Vertragslaufzeit ist nicht mehr zulässig. Lediglich die Kosten die bei einem Neuanschluss entstehen würden, dürfen an den Kunden weiter gegeben werden. Derzeit liegt dieses Entgelt meist bei rund 60 Euro.

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