Schnell ist es passiert. Ein begehrtes Smartphone kommt auf den Markt und ein neuer Handyvertrag wurde abgeschlossen. Diesen wieder los zu werden kann viel Zeit, Mühen und vor allem Geld in Anspruch nehmen. Mit Exabo geht alles ganz einfach.
Wurde der Vertrag ohne Mindestlaufzeit abgeschlossen, kann der Zeitpunkt der Kündigung beliebig gewählt werden. Ist der Vertrag jedoch an eine bestimmte Laufzeit gebunden, kann erst bei Ablauf dieser festgelegten Zeitspanne eine Handyvertrag Kündigung erfolgen (in seltenen Ausnahmefällen kann aber auch vom Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch gemacht werden).
Die übliche Vertragslaufzeit bei allen gängigen Mobilfunkanbietern beträgt 24 Monate. Einige wenige Provider bieten jedoch auch andere Laufzeiten an - z.B. 6 oder 12 Monate - oder geben gar keine Bindungsdauer vor. Während solche Verträge ohne Mindestlaufzeit je nach Kundenwunsch jederzeit beendet werden können, ist die Möglichkeit der Handyvertrag Kündigung nach Belieben bei fester Bindung auch nach dem Ende der jeweiligen Laufzeit nicht gegeben.
Bei Erreichung des Ablaufdatums kommt es üblicherweise zu einer automatischen und völlig rechtsgültigen Verlängerung der Handyvertragslaufzeit. Die neue Zeitspanne ist je nach Anbieter und bisheriger Laufzeit verschieden und kann in den AGB (allgemeine Geschäftsbedignugen) der Mobilfunkprovider nachgelesen werden.
Verträge mit 24 Monaten Laufzeit werden in der Regel um weitere 12 Monate verlängert, sollten sie vorher nicht oder nicht fristgerecht gekündigt worden sein. Somit ist es im Anschluss erst zum Ende des dritten Vertragsjahres möglich, den Handyvertrag zu kündigen. Die Vertragsdauer sollte daher stets im Blick behalten werden.
Es gibt eine Reihe von verschiedenen Vertragsformen die unterschiedliche Vor- und Nachteile haben:
Die normalen Handyverträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren. Oft gibt es eine monatliche Grundgebühr oder einen Mindestumsatz, dazu muss bei vielen Anbietern bei Vertragsabschluss eine Aktivierungsgebühr beglichen werden. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Rechnung und wird vom Konto abgebucht. Die lange Bindung über 2 Jahre macht Handyverträge recht unflexibel, da ein Wechsel innerhalb der Laufzeit kaum möglich ist.
Discount Handyverträge werden oft von kleineren Anbietern auf den Markt gebracht und sie stellen eine Alternative zu den normalen Handyverträgen dar. Die Mindest-Laufzeit ist bei dieser Variante oft nur einen Monat lang, was es erlaubt recht flexibel zu wechseln. Dazu bieten viele Discount-Handykarten keine oder nur geringe Grundgebühren bzw. Mindestumsätze. Die Abrechnung erfolgt wie bei einem normalen Handytarif monatlich auf Rechnung.
Flatrates sind Handyverträge mit pauschaler Abrechnung für bestimmte Bereiche. So bieten viele Flatrates kostenlose Gespräche ins deutsche Festnetz, einige sogar in alle Netze. Dafür zahlt man einen mehr oder weniger hohen monatliche Betrag der meist in der monatlichen Grundgebühr enthalten ist. Einige Anbieter haben auch Baukastensysteme mit denen man sich die eigene Wunschflatrate zusammen bauen kann.
Prepaid Karten werden vor dem Telefonieren aufgeladen und können dann so lange genutzt werden wie Guthaben auf der Karte ist. Eine Grundgebühr oder einen Mindestumsatz gibt es dabei nicht, ebenso wenig gibt es Mindestlaufzeiten. Die meisten Prepaid Karten können von einem zum anderen Tag gekündigt bzw. einfach nicht mehr genutzt werden.
wechseln jedes Jahr Ihren Anbieter.
haben noch keine vertragliche Regelung für den Internetzugang.
haben durchschnittlich 1,4 Handyverträge.