Stromanbieter kündigen: Viele Kunden fassen nach einer Preiserhöhung den Entschluss, dem Stromanbieter zu kündigen. Was ist zu berücksichtigen?
Wenn Sie Ihren Vertrag für Strom kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, müssen Sie insbesondere auf die Kündigungsfrist achten. Haben Sie einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen, können Sie erst zum Ablauf dieses Zeitraums kündigen.
Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen zulässig. Meist verlängert sich der Vertrag auch automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Will man den Strom kündigen, obwohl die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, kann man das in wenigen Fällen. Ein Sonderkündigungsrecht hat der Stromkunde, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Eine Strompreiserhöhung muss vorher angekündigt werden, allerdings hat der Kunde oft nicht lange Zeit, dieses Recht auszuüben. Zum Teil betragen solche Fristen nur zwei Wochen. In diesen Fällen ist es sicherer, den alten Stromvertrag selbst zu kündigen, denn bei einem Anbieterwechsel können einige Tage vergehen, bis der neue Anbieter den alten Strom kündigt.
wechseln regelmässig den Anbieter.
wären bereit, den Anbieter zu wechseln.
wechseln den Leistungsanbieter Aufgrund einer Preiserhöhung.