Alte Immobiliendarlehen eventuell jetzt kündigen statt widerrufen


Für Immobilienbesitzer kann es sinnvoller sein, einen alten Darlehensvertrag zu kündigen anstatt ihn zu widerrufen. Dies gilt besonders für Verträge, die bereits knapp zehn Jahre oder länger laufen.

Sie können in diesem Fall von der gesetzlichen Kündigungsfrist für Immobilien-Darlehen profitieren. Denn: Nach Ablauf von zehn Jahren dürfen Kreditnehmer den Vertrag kündigen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Bei einem Vertragswechsel kann man unter anderem von den derzeit günstigen Zinsen profitieren. Interessant ist die Kündigung auch für Immobilienbesitzer, die den Vertrag unter einer "fehlerhaften Belehrung" abgeschlossen haben.

Entscheidend ist allerdings nicht, wann der Vertrag unterschrieben wurde, sondern die gesetzliche Frist beginnt erst, wenn die Bank das Darlehen komplett ausbezahlt hat. Erst nachdem die letzte Teilzahlung an den Bauträger gezahlt wurde, läuft die Frist. Ob sich eine Kündigung oder ein Widerspruch lohne, muss im Einzelfall entschieden werden. In vielen Fällen ist es nicht einfach, eine Anschlussfinanzierung zu finden, wenn noch ein Widerspruch läuft. Beraten lassen können Sie sich z.B. bei den Verbraucherzentralen.

Am 25.02. hat der Bundestag entschieden, dass alle Kreditnehmer, die zwischen 2002 und 2010 einen Vertrag geschlossen haben, diesen nur noch wenige Monate widerrufen dürfen. Genauer können Sie nur noch bis einschließlich 21. Juni 2016 Ihre Altverträge widerrufen.

Grund ist eine europäische Richtlinie, die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie, welche bis 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Mit der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht werden in einer Vielzahl von Gesetzen rund um das Kreditgeschäft wie auch den Regularien zum Verbraucherschutz Anpassungen vorgenommen. Diese führen zu neuen Risiken der Banken bei der Beratung von Kunden.

Mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ergeben sich mehrere umfangreiche Neuerungen an Verbraucherdarlehen. Betroffen sind die privaten Wohnimmobilienfinanzierungen aber auch das übrige Verbraucherkreditgeschäft:

  • Anforderungen an Vermittler und Kundenberater werden erhöht und sind durch den Kreditgeber sicher zu stellen

  • Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird umfangreicher, besonders mit Haftung für Beratungsfehler über die gesamte Kreditlaufzeit

  • Dokumentationsanforderungen werden verschärft

  • Berechnung des effektiven Jahreszinses wird um zahlreiche Kostenpositionen aus der Kreditanbahnungsphase ergänzt


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