So kündigen Sie Ihre DRK-Mitgliedschaft richtig
Vielleicht haben auch Sie eine Mitgliedschaft in Vereinen oder Organisationen. Irgendwann möchte man sich nicht mehr engagieren und will deshalb den Verein verlassen. Da aber immer Verträge oder Vereinbarungen unterschrieben wurden, müssen diese wie jeder andere Vertrag gekündigt werden. Wenn Sie Ihre DRK Mitgliedschaft kündigen wollen, empfehlen wir Ihnen folgendes vorgehen.
Mit der richtigen Vorgehensweise ist die Kündigung Ihrer DRK-Mitgliedschaft normalerweise problemlos möglich. Die Kündigung muss in jedem Fall an den jeweiligen Kreisverband oder Ortsverein des DRK gerichtet werden, da der Dachverband nicht verpflichtet ist, die Kündigung an den jeweiligen ortsansässigen Verein, bei welchem Sie angemeldet sind, weiterzuleiten.
Auszug aus der DRK Satzung § 17 (Ende der Mitgliedschaft):
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch
✓ Kündigung der Mitgliedschaft
✓ Überweisung an einen anderen Rotkreuzverband oder Ausschluss
✓ Auflösung oder Aufhebung des korporativen
✓ Tod der natürlichen Person
2. Die Mitglieder gemäß § 11 Abs. 1 bis 3 können ihre Mitgliedschaft im Kreis-verband auf den Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von 12 Monaten kündigen.
Das Recht zum Austritt aus dem Deutschen Roten Kreuz durch Kündigung der Mitgliedschaft steht jedem zu. Sie können Ihre Kündigung rechtssicher unter Angabe Ihrer Adresse, Mitgliedsnummer und Online-Unterschrift über Exabo kündigen. Die Kündigung kann direkt an den jeweiligen Kreisverband gesendet werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, versenden Sie Ihre Kündigung auf dem Postweg. Allerdings sollten Sie dies dann auf jeden Fall per Einschreiben tun, damit Sie einen Nachweis haben.
Auszug aus der DRK Satzung § 17 (Ende der Mitgliedschaft):
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch
✓ Kündigung der Mitgliedschaft
✓ Überweisung an einen anderen Rotkreuzverband oder Ausschluss
✓ Auflösung oder Aufhebung des korporativen
✓ Tod der natürlichen Person
2. Die Mitglieder gemäß § 11 Abs. 1 bis 3 können ihre Mitgliedschaft im Kreis-verband auf den Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von 12 Monaten kündigen.
Das Recht zum Austritt aus dem Deutschen Roten Kreuz durch Kündigung der Mitgliedschaft steht jedem zu. Sie können Ihre Kündigung rechtssicher unter Angabe Ihrer Adresse, Mitgliedsnummer und Online-Unterschrift über Exabo kündigen. Die Kündigung kann direkt an den jeweiligen Kreisverband gesendet werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, versenden Sie Ihre Kündigung auf dem Postweg. Allerdings sollten Sie dies dann auf jeden Fall per Einschreiben tun, damit Sie einen Nachweis haben.
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