Sie möchten Ihren Stromanbieter wechseln. So geht's!
Sie möchten Ihren Stromanbieter wechseln. So geht's!
Was Sie beim Stromwechsel beachten müssen hängt von mehreren Faktoren ab. Grundlegend wichtig ist die richtige Planung der Wahl des zukünftigen Stromversorgers. Dieser muß rechtzeitig mit den Wechselformalitäten beauftragt werden. Falls Sie umziehen, müssen Sie vielleicht auch Ihren bestehenden Stromlieferungsvertrag vor einem Umzug selbst kündigen.
Falls Sie sich bislang nicht um den Stromwechsel gekümmert haben, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Grundversorgung beliefert. In diesem Fall haben Sie einen wichtigen Vorteil, denn Sie können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
Haben Sie bereits einen Sondervertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen, schauen Sie sich unbedingt die Vertragsbedingungen an. In jedem Vertrag befindet sich eine eine Umzugsklausel. Hier gibt es generell zwei Möglichkeiten. Entweder Sie haben im Falle des Umzugs ein Sonderkündigungsrecht oder der Umzug wird generell als vertragsauflösende Bedingung gewertet und die Kündigung damit sofort wirksam. Sie können den Vertrag schnell beenden.
Von manchen Stromanbietern wird ein Entscheidungsmerkmal definiert, welches bei einem Wohnungs- bzw. Ortswechsel innerhalb und außerhalb des Netzgebiets unterscheidet. Denn, liegt die neue Wohnung nun außerhalb des Netzgebiets bedeutet das und liefert Ihr bestehender Anbieter den Strom nicht dorthin können Sie den Vertrag kündigen. Sollte sich Ihr neuer Wohnsitz innerhalb des Netzgebiets befinden bestehen einige Unternehmen jedoch auf der Erfüllung des Vertrags. Gesetzt dem Fall muß der Vertrag weitergeführt werden. Bis zum ordentlichen Vertragsende werden sie von Ihrem aktuellen Anbieter weiter versorgt.
Sie sollten Sie sich bereits optimalerweise acht Wochen vor dem avisierten Umzugstermin um einen neuen Vertrag kümmern oder jemanden für einen Vergleich beauftragen. Falls sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben, können Sie dort in der Service-Hotline erfragen, ob die Kündigung des alten Anbieters eine Serviceleistung ist und für Sie automatisch durchgeführt wird.
Wichtig! Bitte vergessen Sie nicht, sich beim beim Auszug den aktuellen Zählerstand zu notieren!
Am besten dokumentieren Sie den Zählerstand bzw. die verschiedenen Tarife spezifischen Zählerstände mit Fotos per Smartphone. Sollte es später zu Problemen mit einer falschen Abrechnung oder einer Folgerechnung kommen, haben Sie in diesem Fall einen datierten Nachweis.
Sollten Sie die Auswahl eines Anbieters versäumt haben oder generell nicht tätig werden, sind Sie in Ihrer neuen Wohnung vorerst automatisch Kunde in der Grundversorgung. Achtung! Der Strom in der Grundversorgung wird mit hohen Gebühren verkauft. Wechseln Sie nun möglichst schnell in einen offiziellen Tarif des Anbieters oder wechseln nun zu einem anderen Anbieter. In vielen Fällen kann der Wechsel von einer Grundversorgung in einen Tarif auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Treffen Sie die richtige Wahl. Es gibt signifikante unterschiede im Strompreis verschiedener Anbieter. In Deutschland kann jeder Kunde seinen Stromanbieter frei wählen, unabhängig davon, ob er umzieht oder einen existierenden Vertrag ändern möchte. Hierfür ist die Bundesnetzagentur für die Regulierung zuständig. Dadurch stehen die verschiedenen Anbieter in einem starken Wettbewerb. Der Kunde kann dadurch bei so manchen Stromlieferanten von Vergünstigungen wie Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen, Remote-Steuerungen oder intelligenten Wärmeregulations-Systemen profitieren. Mit der richtigen Technologie können schnell einige hundert Euro im Jahr an Stromkosten gespart werden.
Für die Entscheidung des richtigen Stromanbieters sind Informationen über Ihr Nutzerverhalten grundlegend. Sollten Sie Ihr Nutzungsverhalten und den avisierten Verbrauch nicht kennen, können Sie sich am Stromspiegel orientieren, welcher auf Basis von statistischen Daten deutscher Haushalte errechnet wurde und einen Querschnitt definiert.
Die Höhe Ihres Stromverbrauchs gilt als das wichtigste Kriterium für die Suche nach einem optimalen Stromanbieter. Eine höhere Abnahme von Strom führt prinzipiell zu günstigeren Preisen bzw. Tarifen. Bei hohem Verbrauch wird in der Regel der Grundpreis angehoben und der Strompreis pro KWh reduziert. Bei kleinerem Stromverbrauch ist die Grundgebühr niedriger und der Strompreis teurer. Für Firmen und Institutionen werden meistens andere Tarife berechnet mit einer zumeist höheren Grundgebühr. Auch sind Sondertarife wie z.B. der Schwachlast- oder Nachttarif, bei dem Strom zwischen 22 und 6 Uhr morgens geliefert wird, günstiger. Der Online-Abschluß des Vertrags ist oftmals günstiger.
In den AGBs des Stromanbieters werden die jeweiligen Fristen für die Kündigung festgehalten. Wird der Zeitpunkt der Kündigung bzw. die Frist verpasst dann verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils eine weitere Vertragsperiode. Die Länge der Vertragsperioden ist ebenfalls in den AGBs definiert. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Stromanbieter (Poststempel oder Faxprotokoll) ausschlaggebend. Wenn die Zeit knapp wird versenden Sie die Kündigung am besten auf dem schnellsten Weg per Fax. Mit Exabo können Sie für viele Anbieter die Kündigung per Fax auswählen.
In der Grundversorgung bzw. Allgemeiner Tarif oder auch Basistarif) beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende. Dies wurde gesetzlich festgelegt. Bei allen anderen bzw. regulären Tarifen gelten die jeweils in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) vereinbarten Kündigungsfristen.
Achtung! Viele Stromanbieter ändern immer wieder Ihre Fristen. Deshalb sollte man sich immer über die Fristen für den aktuellen Tarif informieren. Manche Stromanbieter haben eine Frist von drei Monaten mit automatischer Verlängerung um einem Jahr definiert. Dies ist nicht besonders seriös, da hier das Ziel verfolgt wird, den Kunden ungewollt zu binden.
Sollte Ihr Stromlieferant die Tarife erhöhen, hat dies auch einen Vorteil. Sie haben nun ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dieses nutzen und zu einem anderen, günstigeren Anbieter zu wechseln. Diese Frist für die Sonderkündigung ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch nicht die Frist, in welcher die Sonderkündigung durchführbar ist. Diese Frist kann sehr kurz sein. Vermerken Sie bei einer Sonderkündigung im Exabo Formular zusätzlich zum vordefinierten Text noch folgenden Satz: "Ich Kündige meinen Vertrag Aufgrund Ihrer letzten Preiserhöhung." Zusätzlich Informieren Sie bitte den neuen Stromlieferanten dass Sie den bisherigen Stromanbieter bereits selbst gekündigt haben. Der Stromanbieter ist verpflichtet, und das ist gesetzlich vorgeschrieben, Ihre Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.
In exabo.de können Sie Ihre Kündigung jederzeit erstellen und diese für einen späteren Zeitpunkt planen und vergessen. Diese wird dann zum angegebenen Termin automatisch versendet und Sie erhalten das Sendeprotokoll.
RWE (RWE Aktiengesellschaftr)
LEAG (Lausitz Energie Bergbau)
EnbW (EnBW Energie & Gas)
Eon (E.ON)
Vattenfall (Hamburg)
Vattenfall (Berlin)
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Stromwechsel nach einem Umzug? Achten Sie auf Sonderverträge!
Haben Sie bereits einen Sondervertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen, schauen Sie sich unbedingt die Vertragsbedingungen an. In jedem Vertrag befindet sich eine eine Umzugsklausel. Hier gibt es generell zwei Möglichkeiten. Entweder Sie haben im Falle des Umzugs ein Sonderkündigungsrecht oder der Umzug wird generell als vertragsauflösende Bedingung gewertet und die Kündigung damit sofort wirksam. Sie können den Vertrag schnell beenden.
Von manchen Stromanbietern wird ein Entscheidungsmerkmal definiert, welches bei einem Wohnungs- bzw. Ortswechsel innerhalb und außerhalb des Netzgebiets unterscheidet. Denn, liegt die neue Wohnung nun außerhalb des Netzgebiets bedeutet das und liefert Ihr bestehender Anbieter den Strom nicht dorthin können Sie den Vertrag kündigen. Sollte sich Ihr neuer Wohnsitz innerhalb des Netzgebiets befinden bestehen einige Unternehmen jedoch auf der Erfüllung des Vertrags. Gesetzt dem Fall muß der Vertrag weitergeführt werden. Bis zum ordentlichen Vertragsende werden sie von Ihrem aktuellen Anbieter weiter versorgt.
Die Kündigung beim Stromwechsel
Sie sollten Sie sich bereits optimalerweise acht Wochen vor dem avisierten Umzugstermin um einen neuen Vertrag kümmern oder jemanden für einen Vergleich beauftragen. Falls sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben, können Sie dort in der Service-Hotline erfragen, ob die Kündigung des alten Anbieters eine Serviceleistung ist und für Sie automatisch durchgeführt wird.
Wichtig! Bitte vergessen Sie nicht, sich beim beim Auszug den aktuellen Zählerstand zu notieren!
Am besten dokumentieren Sie den Zählerstand bzw. die verschiedenen Tarife spezifischen Zählerstände mit Fotos per Smartphone. Sollte es später zu Problemen mit einer falschen Abrechnung oder einer Folgerechnung kommen, haben Sie in diesem Fall einen datierten Nachweis.
Sollten Sie die Auswahl eines Anbieters versäumt haben oder generell nicht tätig werden, sind Sie in Ihrer neuen Wohnung vorerst automatisch Kunde in der Grundversorgung. Achtung! Der Strom in der Grundversorgung wird mit hohen Gebühren verkauft. Wechseln Sie nun möglichst schnell in einen offiziellen Tarif des Anbieters oder wechseln nun zu einem anderen Anbieter. In vielen Fällen kann der Wechsel von einer Grundversorgung in einen Tarif auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Treffen Sie die richtige Wahl. Es gibt signifikante unterschiede im Strompreis verschiedener Anbieter. In Deutschland kann jeder Kunde seinen Stromanbieter frei wählen, unabhängig davon, ob er umzieht oder einen existierenden Vertrag ändern möchte. Hierfür ist die Bundesnetzagentur für die Regulierung zuständig. Dadurch stehen die verschiedenen Anbieter in einem starken Wettbewerb. Der Kunde kann dadurch bei so manchen Stromlieferanten von Vergünstigungen wie Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen, Remote-Steuerungen oder intelligenten Wärmeregulations-Systemen profitieren. Mit der richtigen Technologie können schnell einige hundert Euro im Jahr an Stromkosten gespart werden.
Wie finde ich den richtigen Stromanbieter welcher auch meine individuellen Anforderungen erfüllt?
Für die Entscheidung des richtigen Stromanbieters sind Informationen über Ihr Nutzerverhalten grundlegend. Sollten Sie Ihr Nutzungsverhalten und den avisierten Verbrauch nicht kennen, können Sie sich am Stromspiegel orientieren, welcher auf Basis von statistischen Daten deutscher Haushalte errechnet wurde und einen Querschnitt definiert.
Übersicht Verbrauch (Stromspiegel) | |||
Personen im Haushalt | Geringer Stromverbrauch (kWh) pro Jahr | Mittlerer Stromverbrauch (kWh) pro Jahr | Hoher Stromverbrauch (kWh) pro Jahr |
1 | 1.500-2.200 | 2.200-3.200 | >3.200 |
2 | 2.100-3.000 | 3.000-3.600 | >3.600 |
3 | 2.700-3.500 | 3.500-4.300 | >4.300 |
4 | 3.000-4.000 | 4.000-5.000 | >5.000 |
5+ | 3.500-4.900 | 4.900-6.000 | >6.000 |
Die Höhe Ihres Stromverbrauchs gilt als das wichtigste Kriterium für die Suche nach einem optimalen Stromanbieter. Eine höhere Abnahme von Strom führt prinzipiell zu günstigeren Preisen bzw. Tarifen. Bei hohem Verbrauch wird in der Regel der Grundpreis angehoben und der Strompreis pro KWh reduziert. Bei kleinerem Stromverbrauch ist die Grundgebühr niedriger und der Strompreis teurer. Für Firmen und Institutionen werden meistens andere Tarife berechnet mit einer zumeist höheren Grundgebühr. Auch sind Sondertarife wie z.B. der Schwachlast- oder Nachttarif, bei dem Strom zwischen 22 und 6 Uhr morgens geliefert wird, günstiger. Der Online-Abschluß des Vertrags ist oftmals günstiger.
Folgende Fristen sind für die Kündigung des Stromlieferanten relevant:
In den AGBs des Stromanbieters werden die jeweiligen Fristen für die Kündigung festgehalten. Wird der Zeitpunkt der Kündigung bzw. die Frist verpasst dann verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils eine weitere Vertragsperiode. Die Länge der Vertragsperioden ist ebenfalls in den AGBs definiert. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Stromanbieter (Poststempel oder Faxprotokoll) ausschlaggebend. Wenn die Zeit knapp wird versenden Sie die Kündigung am besten auf dem schnellsten Weg per Fax. Mit Exabo können Sie für viele Anbieter die Kündigung per Fax auswählen.
Vertragliche Abhängigkeit
In der Grundversorgung bzw. Allgemeiner Tarif oder auch Basistarif) beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende. Dies wurde gesetzlich festgelegt. Bei allen anderen bzw. regulären Tarifen gelten die jeweils in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) vereinbarten Kündigungsfristen.
Achtung! Viele Stromanbieter ändern immer wieder Ihre Fristen. Deshalb sollte man sich immer über die Fristen für den aktuellen Tarif informieren. Manche Stromanbieter haben eine Frist von drei Monaten mit automatischer Verlängerung um einem Jahr definiert. Dies ist nicht besonders seriös, da hier das Ziel verfolgt wird, den Kunden ungewollt zu binden.
Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung
Sollte Ihr Stromlieferant die Tarife erhöhen, hat dies auch einen Vorteil. Sie haben nun ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dieses nutzen und zu einem anderen, günstigeren Anbieter zu wechseln. Diese Frist für die Sonderkündigung ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch nicht die Frist, in welcher die Sonderkündigung durchführbar ist. Diese Frist kann sehr kurz sein. Vermerken Sie bei einer Sonderkündigung im Exabo Formular zusätzlich zum vordefinierten Text noch folgenden Satz: "Ich Kündige meinen Vertrag Aufgrund Ihrer letzten Preiserhöhung." Zusätzlich Informieren Sie bitte den neuen Stromlieferanten dass Sie den bisherigen Stromanbieter bereits selbst gekündigt haben. Der Stromanbieter ist verpflichtet, und das ist gesetzlich vorgeschrieben, Ihre Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.
Tipp: Den Kopf frei halten und Kündigung vorab planen!
In exabo.de können Sie Ihre Kündigung jederzeit erstellen und diese für einen späteren Zeitpunkt planen und vergessen. Diese wird dann zum angegebenen Termin automatisch versendet und Sie erhalten das Sendeprotokoll.
Kündigen Sie jetzt unkompliziert, günstig in einer Minute, z.B. folgende Anbieter:
RWE (RWE Aktiengesellschaftr)
LEAG (Lausitz Energie Bergbau)
EnbW (EnBW Energie & Gas)
Eon (E.ON)
Vattenfall (Hamburg)
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