Sonderkündigungsrecht Telefonvertrag bei Umzug


Durch die Aktualisierung des Telekommunikationsgesetzes -kurz TKG- hat der Gesetzgeber erstmals in § 46 TKG ein spezielles Sonderkündigungsrecht im Fall des Umzugs geschaffen.

Wer seinen Wohnsitz wechselt hat einen zunächst einen Anspruch auf Mitnahme des Telefonanschlusses zu den gleichen Konditionen wie am alten Wohnort sofern der TK-Anbieter diese Leistung am neuen Wohnort anbietet. Ein Neubeginn der Vertragslaufzeit ist nicht mehr zulässig. Lediglich die Kosten die bei einem Neuanschluss entstehen würden, dürfen an den Kunden weiter gegeben werden. Derzeit liegt dieses Entgelt meist bei rund 60 Euro.

"Sonderkündigungsrecht Telefonvertrag bei Umzug" vollständig lesen

Jetzt leichter aus dem Fitnessvertrag


Fittnessstudio-Mitglieder dürfen nach neuem Urteil des Bundesgerichtshofs jederzeit aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein ärztliches Attest, das die Untauglichkeit für den Fitnesssport bestätigt, ist dabei völlig ausreichend.

Großer Andrang in den Fitnessstudios im Frühjahr: Über 7,6 Millionen deutsche trainieren in einem der 7500 Fittness Studios in Deutschland. Viele binden Ihre Kunden langfristig an Ihr Studio. Doch was, wenn man krank wird, ein Umzug ansteht oder das Studio keinen ausreichenden Service mehr anbietet?

"Jetzt leichter aus dem Fitnessvertrag" vollständig lesen